Digitalbonus in Thüringen
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeiter aus gewerblicher Wirtschaft sowie wirtschaftsnahe Freiberufler(in).
Was wird gefördert?
Gefördert werden die Ausgaben für IuK-Software und Iuk-Hardware inklusive Ausgaben für externe Dienstleistungen zur Migration und Portierung von IT-Anwendungen und Systemen.
Bis zu welcher Höhe wird bezuschusst?
Die Förderung beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 15.000 Euro. Die förderfähigen Ausgaben müssen min. 5.000 Euro betragen und dürfen grundsätzlich 150.000 Euro nicht übersteigen.
Antragsstelle
Anträge nimmt die Thüringer Aufbaubank entgegen.
Anträge und Formulare
Unter folgendem Link erhalten Sie Dokumente und Formulare zur Antragsstellung:
https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Digitalbonus-Thueringen#foerderhoehe
Wo erhalte ich weitere Auskünfte?
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen:
Für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernehmen wir trotz sorgfältiger Kontrolle keine Haftung. Sie erhalten verbindliche Informationen bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.
Quelle:
https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Digitalbonus-Thueringen#foerderhoehe