E-Business in Sachsen
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeiter mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachsen.
Was wird gefördert?
Die Planung, Konzipierung und Vorbereitung von Projekten, die Einführung von entwickelten Lösungen oder den Kauf von Software und dafür notwendiger Hardware
Bis zu welcher Höhe wird bezuschusst?
Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 50.000 Euro
Antragsstelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).
Anträge und Formulare
Der Antrag ist über das Onlineformular auszufüllen und unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB vorlegen.
Unter folgendem Link erhalten Sie Dokumente und Formulare zur Antragsstellung:
Wo erhalte ich weitere Auskünfte?
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen
Für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernehmen wir trotz sorgfältiger Kontrolle keine Haftung. Sie erhalten verbindliche Informationen bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.
Quelle: