Innovationsgutschein BIG-Digital in Brandenburg
Wer wird gefördert?
Gefördert werden KMU laut geltender EU-Definition mit Sitz oder einer Betriebsstätte im Bundesland Brandenburg.
Gemeinnützige Einrichtungen und Vereine sind von der Förderung ausgeschlossen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Digitalisierungsprozesse, einschließlich erforderlicher Hard- und Software, welche zu neuen und verbesserten Abläufen bzw. Prozessen führen.
Es werden projektbezogene Zuschüsse für die drei Module Beratung, Implementierung und Schulung gewährt.
Für die Digitalisierung von Akten wird das Modul Implementierung beantragt.
Bis zu welcher Höhe wird bezuschusst?
Im Modul Implementierung werden im Wege einer Anteilsfinanzierung (50%) bis zu maximal 500.000,00 EUR bei einer Umsetzungslaufzeit von bis zu sechs Monaten bezuschusst.
Antragsstelle
Nach einem bestätigtem Beratungsgespräch mit der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH kann ein Förderungsantrag bei der ILB (Investitionsbank des Landes Brandenburg) gestellt werden.
Durch die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH wird ihr Antrag fachlich begutachtet.
Anträge und Formulare
Unter folgendem Link erhalten Sie Dokumente und Formulare zur Antragsstellung: https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/brandenburgischer-innovationsgutschein-big/
Wo erhalte ich weitere Auskünfte?
Sie haben die Möglichkeit bei weiteren Fragen die Kundenberater der ILB über die Rufnummer 0331 6602211 sowie Mitarbeiter der WFBB zu kontaktieren
Für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernehmen wir trotz sorgfältiger Kontrolle keine Haftung. Sie erhalten verbindliche Informationen bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.
Quelle: https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/brandenburgischer-innovationsgutschein-big/